pflegegrad 4

Alles, was Sie über Pflegegrad 4 wissen müssen

Der Pflegegrad 4 ist mit verschiedenen Pflegeleistungen der Pflegekasse verbunden. Allerdings können nicht alle Menschen diesen Pflegegrad beantragen, weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllen. In diesem Artikel erläutern wir u.a. die Bedingungen und informieren darüber, wie man Pflegegrad 4 beantragen kann.

Was genau bedeutet Pflegegrad 4?

Ein Pflegegrad 4 bedeutet, dass die pflegebedürftige Person eine schwerste Beeinträchtigung haben muss, die sie in den Aktivitäten des täglichen Lebens einschränkt. Diese Beeinträchtigung muss seit mindestens 6 Monaten bestehen. Im Vergleich dazu hat eine Person mit Pflegegrad 3 eine schwere Beeinträchtigung und eine Person mit Pflegegrad 2 hat nur eine erhebliche Beeinträchtigung. Wie Sie diesen Pflegegrad beantragen und welche finanzielle Unterstützung Sie erhalten können, erfahren Sie weiter unter.

Bedingungen für Pflegestufe 4

Die Bedingung für Pflegestufe 4 ist, wie die Definition schon andeutet, dass die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegen muss. Wie z.B. bei Pflegegrad 3 ist auch hier ein Verfahren erforderlich. Ein Gutachter kommt in die Wohnung des Betroffenen, um den Pflegegrad der Selbstständigkeit der bedürftigen Person zu beurteilen. Es werden nicht nur zeitliche und physikalische Faktoren berücksichtigt, sondern auch solche, die die kognitiven Sinne betreffen. Die erforderliche Punktzahl liegt zwischen 70 und weniger als 90. Die Pflegestufe 4 wird nicht vom Gutachter vergeben, sondern vom Medizinischen Dienst auf der Grundlage eines vom Gutachter erstellten Berichts.

pflegestufe 4

Was sind die Bewertungskriterien?

Es gibt 6 Kriterien, auch Module genannt, die berücksichtigt werden, wenn Sie einen Antrag auf Pflegegrad 4 stellen. Wir werden versuchen, Ihnen genaue Informationen zu geben, aber wenn Sie das Gefühl haben, dass sie nicht ausreichend sind, gibt es viele Informationen auf der offiziellen Website des Bundesministeriums. Lassen Sie uns kurz auf alle Module eingehen.

  1. Mobilität – hier ist es wichtig, ob die bedürftige Person sich selbstständig bewegen, ihre Körperposition frei wechseln, das Bett verlassen, spazieren gehen kann usw.
  2. Psychische Gesundheit und Verhalten – der Prüfer beurteilt, ob der Bewerber beispielsweise Probleme mit Aggressivität oder Angstzuständen hat.
  3. Selbstständigkeit – inwieweit ist die bedürftige Person in der Lage, sich anzuziehen, zu waschen, zu essen und sich im Allgemeinen selbst zu versorgen.
  4. Kommunikation und kognitive Fähigkeiten – eine Bewertung, wie gut der Betroffene weiß, wo und wann sie sich im Alltag befindet. Wie trifft er Entscheidungen für sich selbst und führt Gespräche mit anderen?
  5. Soziale Kontakte und Organisation des täglichen Lebens – inwieweit kann der Antragsteller Kontakte pflegen und wie plant er sein tägliches Leben. Ist die Person strukturiert oder nicht?
  6. Bewältigung von Krankheiten und Behandlungen – in diesem Modul geht es um die Beurteilung, wie die Person mit ihren Krankheiten und den damit verbundenen Behandlungen zurechtkommt.

Geld bei Pflegestufe 4

Menschen mit einem Pflegegrad 4 haben u. a. Anspruch auf Pflegegeld. Den Antrag auf einen Pflegegrad kann der Antragsteller selbst stellen, oder Sie als Familienmitglied der bedürftigen Person übernehmen die Antragstellung. Warum? Denn die Selbstständigkeit älterer Menschen ist sehr eingeschränkt, und sie sind möglicherweise nicht in der Lage, es selbst zu tun. Sobald Sie den Antrag eingereicht haben, können Sie mit einem Pflegegeld für Angehörige rechnen. Das Pflegegeld für Angehörige beträgt 728 € pro Monat.

Versicherte mit der Pflegestufe 4 haben Anspruch auf eine relativ große Zahl von Leistungen. Dazu gehören Geld- und Sachleistungen:

  • Pflegesachleistung (1.612 €/Monat),
  • Kurzzeitpflege (1.612 €/Monat),
  • Verhinderungspflege (1.612 €/Monat),
  • Tages- und Nachtpflege (1.612 €/Monat),
  • Wohnraumanpassung (4.000 €/Gesamtmaßnahme),
  • Wohngruppenzuschuss (214 €/Monat).

pflegegeld für angehörige

Wie kann man den Pflegegrad beantragen?

Die Beantragung dieser Pflegestufe unterscheidet sich nicht wesentlich von Pflegegrad 3 oder 2. Sie können sie entweder telefonisch oder schriftlich bei der Pflegekasse beantragen. Sie müssen nur daran denken, das Formular sorgfältig auszufüllen. Dann kommt ein Gutachter zu Ihnen nach Hause und bewertet Ihre Situation. Es ist gut, wenn während des Besuches des Spezialisten eine Betreuungsperson oder ein Angehöriger zu Hause ist, damit der Antragsteller nicht gestresst wird und mit der Situation zurechtkommt. Der Gutachter vergibt Punkte, und anhand dieser Punkte wird der Pflegegrad ermittelt.