Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 – Voraussetzungen, finanzielle Unterstützung und andere Informationen

Zu Beginn des Jahres 2017 wurden die bisherigen Pflegestufen durch neue Pflegegrade ersetzt. Der Pflegegrad 3 entspricht einer starken Einschränkung der Selbstständigkeit. Was müssen Sie noch über dieses Thema wissen? Das werden Sie in diesem Artikel erfahren.

Wem wird der Pflegegrad 3 anerkannt?

Schwere körperliche, geistige und/oder psychische Beeinträchtigungen werden als Pflegegrad 3 klassifiziert. Menschen mit einem Pflegegrad 2 haben eine erhebliche Beeinträchtigung, während ein Pflegegrad 3 eine schwerere Beeinträchtigung bedeutet. Menschen mit diesem Pflegegrad sind oft nicht in der Lage, den normalen Alltag zu bewältigen, weil sie auf die Unterstützung anderer angewiesen sind. Der Medizinische Dienst entscheidet über den Zustand des Patienten, wenn dieser gesetzlich versichert ist. Im Falle einer Privatversicherung ist Medicproof dafür zuständig. Dabei wird berücksichtigt, wie selbstständig die Person ist, die einen Pflegegrad beantragen möchte, und wie viel Zeit andere Betreuungspersonen für ihre Pflege aufwenden.

Pflegegrad 3 beantragen – wie funktioniert das?

Wer einen Pflegegrad beantragen will, muss einen Pflegegrad 3 beantragen. Der Antrag kann entweder telefonisch oder standardmäßig schriftlich bei der Pflegekasse gestellt werden. Der zuständige Gutachter des Medizinischen Dienstes oder Medicproof wird dann kontaktiert, um die Situation des Antragstellers zu bewerten. Die Bewertung findet zu Hause statt, und die Ergebnisse werden in einem Bericht festgehalten, der dann an die Pflegekasse geschickt wird. Schließlich entscheidet die Pflegekasse, ob Sie einen Anspruch auf eine Pflegestufe haben. Wenn der Antrag abgelehnt wird, kann ein Berufungsverfahren eingeleitet werden.

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Wann muss man einen Antrag auf Pflegegrad stellen?

Wenn die Angehörigen eines potenziellen Antragstellers der Meinung sind, dass dieser bereits viel mehr Hilfe benötigt, als er glaubt, dann sollten sie so schnell wie möglich einen Antrag stellen.

Dies sind Fälle, in denen zum Beispiel:

  • der allgemeine Gesundheitszustand des geliebten Menschen sich verschlechtert hat,
  • Ihr Angehöriger braucht Hilfe bei Tätigkeiten, die er bisher selbst erledigen konnte.

Als Angehöriger eines älteren Menschen können Sie dies beurteilen, indem Sie sich einige wichtige Fragen stellen. Fragen Sie sich, ob Ihr Senior Hilfe beim Kochen und Einkaufen braucht. Kann der Senior allein zum Arzt gehen? Kann er sich selbst um seine persönliche Hygiene kümmern? Wenn ihm diese einfachen Aufgaben große Schwierigkeiten bereiten, ist das ein Zeichen dafür, dass er einen Pflegegrad beantragen muss.

Voraussetzungen für die Einstufung Pflegegrad 3

Der Pflegegrad wird nach der Einschätzung der Selbstständigkeit der bedürftigen Person festgelegt. Sobald ein Antrag auf Pflegegrad gestellt wird, erfolgt eine Bewertung durch einen Gutachter anhand eines geeigneten Punktesystems. Für bestimmte Lebensbereiche werden Punkte vergeben. Die Voraussetzung für den Pflegegrad 3 ist eine Gesamtpunktzahl zwischen 47.5 und 69.5 Punkten bei der Bewertung der Selbstständigkeit zu erreichen.

Welche Bereiche werden bewertet?

In Betracht kommen unter anderem folgende Aspekte:

  • Mobilität,
  • Selbstversorgung,
  • Gestaltung sozialer Kontakte,
  • psychische Störungen,
  • kommunikative und kognitive Fähigkeiten und
  • selbstständiger Umgang mit Krankheiten.

Weitere interessante Informationen dazu können Sie hier lesen. Die einzelnen Punkte werden hier detailliert aufgeführt, damit Sie sich näher mit dem Thema befassen können.

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Finanzielle Unterstützung

Eine der Leistungen, die Sie beantragen können, ist das Pflegegeld. Das Pflegegeld für den Pflegegrad 3 ist für Menschen, die von Angehörigen zu Hause gepflegt werden. Sie erhalten dann ein Pflegegeld – Pflegegrad 3 in Höhe von 545 €.

Neben dem Pflegegeld gibt es noch weitere Unterstützungsleistungen wie Entlastungsbeitrag, Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Tagespflege oder stationäre Pflege.

Menschen, die zu Hause betreut werden, haben neben den oben genannten Punkten noch weitere Leistungen. Dazu gehören: Unterstützung, Zuschüsse zur Wohnungsanpassung und Beratung. Die Pflegestufe 3 ist im Vergleich zur Pflegestufe 1 sehr weit entwickelt.