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Pflegegrad 5 bei pflegebedürftigen Menschen

Bei dem Pflegegrad 5 erhalten Sie besonders viel finanzielle Hilfe. Es handelt sich hier um Menschen mit sehr schweren Beeinträchtigungen. Erfahren Sie mehr über diese Pflegestufe und wie Sie diesen Pflegegrad beantragen können.

Pflegestufe 5 und ihre Definition 

Definitionsgemäß bezeichnet Pflegestufe 5 die schwerste aller fünf Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und ist durch einen besonderen Pflegebedarf gekennzeichnet. Aus gutem Grund handelt es sich dabei in der Regel um bettlägerige Personen oder einfach um Menschen, die nicht einmal in der Lage sind, selbst zu essen oder sich um ihre Körperpflege zu kümmern. Menschen, die einen Pflegegrad beantragen wollen, sind sich bewusst, dass jemand praktisch alle Aufgaben für sie erledigt, manchmal mit ein wenig Hilfe einer beeinträchtigten Person. Sie sind geistig und/oder psychisch eingeschränkt, aber auch körperlich verletzlich und benötigen in der Regel eine 24-Stunden-Betreuung.

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Voraussetzungen in Bezug auf den Pflegegrad 5

Neben der oben genannten Voraussetzung, dass die pflegebedürftige Person in ihrer Selbstständigkeit stark eingeschränkt sein muss, gibt es noch weitere Faktoren, die die Einstufung in diesen Grad beeinflussen. Im Allgemeinen benötigen Menschen mit dem Pflegegrad 5 die höchste Stufe der Pflege oder sie sind bettlägerig, so dass es nicht möglich ist, eine spezifische Diagnose oder ein Krankheitsbild anzugeben. Jeder Fall, der diese Personen betrifft, wird individuell geprüft. Es ist ratsam, ein Pflegetagebuch zu führen, um die Zeit, die für die Pflege der Betroffenen Person aufgewendet wird, festzuhalten und zu sehen, in welchen Lebensbereichen sie Hilfe benötigt. Was sollte man sonst noch aufzeichnen? Zum Beispiel die psychische Gesundheit, Rechnungen für Medikamente oder Arzttermine. Das alles hilft bei der späteren Beurteilung des Zustands. Pflegebedürftige, die einen Antrag auf den Pflegegrad 5 stellen, müssen bei der Bewertung durch den Gutachter beim Hausbesuch insgesamt zwischen 90 und 100 Punkten erreichen.

Antrag auf Pflegegrad – wie sieht er aus?

Das gesamte Verfahren unterscheidet sich nicht allzu sehr von anderen Pflegegraden. Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse. Sie werden Ihnen das entsprechende Antragsformular zusenden, das Sie sorgfältig ausfüllen müssen. Schicken Sie es dann an die Pflegekasse zurück. Sobald sie das Papier erhalten haben, schicken sie sofort einen Gutachter zu einem Hausbesuch. Bei den gesetzlich Versicherten ist dies der MDK, bei den privat Versicherten Medicproof. Sie beurteilen die Situation und den Gesundheitszustand des Antragstellers und leiten weitere Informationen an die Pflegekasse weiter. Sie werden eine Note festlegen und vergeben. Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen möchten, läuft das Verfahren folgendermaßen ab. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Wie funktioniert die finanzielle Unterstützung?

Wie bereits erwähnt, ist eine Person mit einer schweren Beeinträchtigung oft nicht in der Lage, etwas in ihrer Umgebung selbst zu tun. Sie muss von Angehörigen oder einer Pflegeperson unterstützt werden. Aus diesem Grund gibt es für Menschen mit hohem Pflegebedarf höhere finanzielle Unterstützung.

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Pflegegeld

Nachdem Sie einen Antrag auf Pflegegrad 5 gestellt haben, wird Ihnen das Pflegegeld gewährt. Diese wird Personen gewährt, die von Familienangehörigen oder Verwandten in einer vertrauten Umgebung, d. h. zu Hause, gepflegt werden. In diesem Fall beträgt das monatliche Pflegegeld – 901 €.

Entlastungsbetrag

Eine weitere Hilfe ist der Entlastungsbetrag. Bei Pflegestufe 5 haben Sie Anspruch auf einen zusätzlichen monatlichen Betrag von 125 Euro. Sie können das Geld für verschiedene Zwecke verwenden, zum Beispiel um eine Haushaltshilfe zu bezahlen.

Kurzzeitpflege

Es kann vorkommen, dass die betroffene Person im Krankenhaus landet. Nach der Rückkehr aus dem Krankenhaus ist häufig eine professionelle Kurzzeitpflege erforderlich. Sie haben also Anspruch auf einen jährlichen Zuschuss von 1.612 €. Die Betreuung darf jedoch 28 Tage im ganzen Jahr nicht überschreiten.

Verhinderungspflege

Möglicherweise können sich Angehörige, die eine kranke Person pflegen, an einem bestimmten Tag nicht um sie kümmern. In diesem Fall kann eine Person mit Pflegestufe 5 einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen. Der Betrag beträgt 1.612 € pro Jahr und kann auch für maximal 28 Tage pro Jahr gewährt werden.