pflegegrad 1

Pflegegrad 1 bei älteren Menschen – das müssen Sie wissen

Manchmal ist ein älterer Mensch auf eine Pflegeperson angewiesen, und im Rahmen der Grundpflege muss mehr Zeit für ihn aufgewendet werden. Die ältere Person wird dann in eine bestimmte Pflegestufe eingeteilt. In Deutschland gibt es heute 5 Pflegegrade. In diesem Artikel werden wir uns mit dem Pflegegrad 1 beschäftigen.

Was bedeutet der Pflegegrad 1?

Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich um die Bestimmung des Grades und des Bereichs, in dem eine als Pflegebedürftig definierte Person die Unterstützung ihrer Umgebung benötigt. Der Pflegegrad 1 wurde zum 01.01.2017 neu eingeführt.

Dieser Pflegegrad wird Menschen zugewiesen, die vor 2017 keine Pflegestufe erhalten haben, aber Unterstützung benötigen. Hauptsächlich aufgrund von Einschränkungen bei den allgemeinen Alltagsfähigkeiten. So beschreibt auch die Pflegestufe 1die leichte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit von pflegebedürftigen Menschen und garantiert ihnen angemessene Leistungen der Pflegeversicherung.

Wie erfahre ich, welche Pflegestufe ein Senior hat?

Leider können wir dies nicht selbst feststellen. Die deutschen Krankenkassen verfügen über spezialisierte Medizinische Dienste der Krankenversicherung und beschäftigen Gutachter MDK. Diese Experten besuchen ältere oder pflegebedürftige Menschen in ihren Wohnungen und beurteilen ihre Situation nach bestimmten Kriterien. Auf der Grundlage eines Gesprächs kann der Kunde in einen von fünf Pflegegraden eingestuft werden (1 für relativ gut situiert, 5 für sehr abhängig von anderen). Die Gewährung dieses Pflegegrades ist mit einer finanziellen und materiellen Unterstützung durch den Staat verbunden.

pflegegrad beantragen

Welche Kriterien werden dabei berücksichtigt?

Dabei werden unter anderem folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Mobilität (Positionswechsel, Aufstehen, Ortswechsel, Fortbewegung),
  • Erkennungs- und Kommunikationsfähigkeiten (Erkennen von Orten und Personen, Orientierung in der Zeit, Gedächtnis, Ausführung von Aufgaben des täglichen Lebens, Verstehen von erhaltenen Informationen, Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen, Fähigkeit, eigene Bedürfnisse mitzuteilen),
  • Selbstversorgung (Körperpflege, Ankleiden, Essen),
  • Einstellung zur Krankheit (Einnahme von Medikamenten, Arztbesuche, Inanspruchnahme von Rehabilitationsmaßnahmen) und
  • Tagesplanung und soziale Kontakte.

Für jeden dieser Punkte gibt es bis zu 16 Kriterien, die bewertet werden und für die entsprechend unterschiedliche Punkte vergeben werden. Daraus ergibt sich eine Gesamtzahl von Punkten, und nach einem speziellen Verfahren wird eine Pflegestufe zugewiesen. Menschen, die diesen Pflegegrad beantragen, sollten diese Anzahl von Punkten erhalten: 12,5 – <27.

Welche Leistungen werden bei einer Pflegestufe 1 gewährt?

Menschen mit einer zugewiesenen Pflegestufe 1 sind noch weitgehend selbstständig und können sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens weiterhin selbst versorgen.

Versicherte mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf:

  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen (ca. 125 Euro pro Monat),
  • Bestimmte Pflegehilfsmittel (bis zu 60 Euro pro Monat),
  • Hausnotruf (ca. 23 Euro pro Monat) sowie für
  • Wohngruppenzuschuss (ca. 214 Euro pro Monat).

Menschen mit einem Pflegegrad in Deutschland haben Anspruch auf Pflegegeld. Je höher der Pflegegrad, desto höher das Pflegegeld. Leider haben Personen mit einem Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Pflegegeld.

pflegegeld

Wie beantragt man den Pflegegrad 1?

Wenn Sie einen Pflegegrad erhalten wollen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen stellen. Sie sind diejenigen, die den Zustand der bedürftigen Person nach den bereits erwähnten Kriterien beurteilen und einen Pflegegrad unter der Voraussetzung zuweisen, dass die betreffende Person in irgendeiner Weise behindert und in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist.

Es ist wichtig, daran zu denken, dass Sie erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung Unterstützung erhalten. Sie können nicht rückwirkend einen Pflegegrad beantragen und erwarten, dass Sie für die vergangenen Monate Geld erhalten.

Wer stellt den Antrag?

In der Regel sollte der Antrag von der betroffenen Person selbst gestellt werden. Eine Ausnahme gilt, wenn die Person dazu nicht mehr in der Lage ist. In diesem Fall kann Ihr Betreuer oder ein Bevollmächtigter einen Pflegegrad beantragen. Sie brauchen nur eine Kopie der Vollmacht beizufügen.